Impressum
Hotel „Dat greune Eck“
Dat greune Eck GmbH
Miriam & Luis Ureña
Alter Badeweg 2
29614 Soltau
Tel: 05191/16357
E-Mail: info@dat-greune-eck-soltau.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsabschluss, -partner, -haftung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.
3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bericht ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.
2. Bereitstellung
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Wünsche werden vom Hotel unverbindlich zur Kenntnis genommen und nach bestem Willen erfüllt.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab ca. 13.00 Uhr zur Verfügung. Falls nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich der Hotelier das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Räume. Sollten vereinbarte Räume nicht verfügbar sein, ist der Hotelier verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.
3. Um bei Gruppenbuchungen einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, wird der Leistungsnehmer gebeten, dem Hotel bis spätestens sieben Tage vor Ankunft der Gäste, eine Teilnehmerliste zur Verfügung zu stellen.
4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Dnach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 13.00 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 10.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei dem Hotel nachhzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
3. Verbindlichkeit von Angeboten
Die angegebenen Preise sind einschließlich Bedienungsgeld und Umsatzsteuer (MWSt.). Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Leistungserstellung 180 Tage, so behält sich das Hotel das Recht vor, angemessene Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen, höchstens jedoch um 10% anzuheben. Änderungen des Mehrwertsteuersatzes gehen unbeachtet des Zeitpunktes des Vertragsabschlusses zu Lasten des Auftraggebers.
4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1.Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzugs des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
2. Die „nicht erstattbare Rate“ ist ab dem Zeitpunkt der Buchung verbindlich und nicht mehr kostenfrei stornierbar. Bei Stornierung fällt zu jeder Zeit ein Betrag in Höhe des Gesamtpreises an. Diese Rate enthält einen Preisnachlass.
3. Die „flexible Rate“ ist bis zum 5. Tag vor Anreise kostenfrei stornierbar. Danach fallen Bereithaltungsgebühren in Höhe von 80% der Logis an. Bei Nichtanreise ohne Stornierung wird der Gesamtpreis der Buchung in Rechnung gestellt.
4. Es steht dem Hotel frei, einzelnen Angeboten andere Stornierungsbedingungen schriftlich zu hinterlegen. Bei Bestätigung des Angebots akzeptiert der Gast diese Stornierungsbedingungen, ungeachtet der oben aufgeführten Ratenkategorien. Die abweichenden Stornierungsbedingungen können sowohl dem Hotel, als auch dem Gast zugute kommen.
5. Rücktritt des Hotels
1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstnde die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleitung den reibungslosen Geschäftbereich, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
3. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6. Ausschluss Dritter
Ansprüche und Rechte aus mit dem Hotel getroffenen Vereinbarungen dürfen nur mit Zustimmung des Hoteliers an Dritte übertragen werden.
7. Haftung
1.Die Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast haftet dem Hotelier in vollem Umfang für durch sie selbst oder ihre Gäste verursachte Schäden. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Gast überlassenen Räume, berechtigt das Hotel zur fristlosen Lösung des Vertragsverhältnisses, ohne dass hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird.
2.Rauchverbote sind einzuhalten.
3. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens jedoch 3.000 Euro, sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu 750 Euro. Das Hotel empfiehlt, von der Nutzung des Zimmersafes Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht.
4. Die Haftung des Hotels ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, in denen der Gast Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben.
5.Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht.
6. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
8. Weckaufträge
Das Hotel bemüht sich, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadenersatzansprüche aus Unterlassung sind jedoch ausgeschlossen.
9. Fundsachen
Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrungsfrist von 3 Monaten.
10. Post- und Warensendungen
Zu Händen der Gäste bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die Nachsendung – gegen Entgelt.. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
11. Gastrechnungen
1. Gastrechnungen sind sofort bei Anreise ohne Abzug zu bezahlen.
2. Sämtliche Gastkonten werden wöchentlich zahlbar.
3. Die Wahlleistung „Business-Package“ enthält die Frühstücks-Leistung, sowie die Nutzung Parkplätzen (nach Verfügbarkeit) und WLAN.
12. Kreditkarten, Gutscheine
Folgende Kreditkarten werden im Rahmen der Kreditgrenzen akzeptiert: EC Karte / VISA / Mastercard / Maestro
Nicht in Anspruch genommene Gutscheine werden dem Gast nicht erstattet.
13. Rechnungsstellung
Aufgrund vorheriger Kreditvereinbarung übersandte Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Die Zahlungsfrist überschreitende Außenstände werden nach Mahnung mit einem marktüblichen Verzugszins/je angefangenen Monat belegt.
14. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungs- und Zahlungsort ist Soltau, Heidekreis. Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Soltau vereinbart.
15. Sonstiges
Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.